Göttinger Bestattungshaus
In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen und Ihrer Familie unser tiefstes Mitgefühl aussprechen. Damit wir das persönliche Gespräch sorgfältig und einfühlsam vorbereiten können, bitten wir Sie, unsere Sterbefallanzeige auszufüllen.
Bitte beachten Sie: Das Ausfüllen des Formulars ist unverbindlich und kostenfrei. Ein Auftrag kommt erst nach einem Gespräch, unserer Bestätigung sowie dem Eingang Ihrer Anzahlung in Höhe von 2.700 € bei einer Feuerbestattung zustande. Informationen zur Bestattungspflicht finden Sie hier
Wenn die Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe (gemäß § 74 SGB XII) übernommen werden sollen, ist vor Beginn unserer Tätigkeit eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme durch das zuständige Sozialamt am Sterbeort erforderlich.
Antrag zur Kostenübernahme für Sterbefälle in Göttingen.
Zum Serviceportal für Sterbefälle im Landkreis Göttingen.
Ohne eine amtliche Bestätigung können wir keine Aufträge ausführen oder verbindliche Reservierungen vornehmen.
Füllen Sie unsere Sterbefallmeldung bitte vollständig aus. Sobald uns die schriftliche Zusage des Sozialamtes vorliegt, kümmern wir uns umgehend um die Umsetzung der vereinbarten Leistungen.